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25.11.2009:
Verbesserte Sicherheitsbestimmungen bei Ordonnanzwaffen
Der Bundesrat hat die Bestimmungen über Ordonnanzwaffen in zwei Verordnungen angepasst. Damit werden verbesserte Hinterlegungsmöglichkeiten der persönlichen Waffe geschaffen. Zudem werden eine Meldepflicht für potenzielle Gefahren bei Armeeangehörigen und die Waffenerwerbsscheinpflicht bei der Überlassung der Waffe zu Eigentum eingeführt sowie Massnahmen bei Leihwaffen getroffen. An der Heimabgabe der persönlichen Waffe hält der Bundesrat fest